TELKER GmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

Die Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich, erst durch schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer erlangen sie Rechtsverbindlichkeit. Mit mündlicher, telefonischer oder elektronischer (E-Mail) Bestellung durch den Auftraggeber kommt der Vertrag zustande. Aktuelle Preise und Preisänderungen sind vor dem Kauf abzufragen.

 

Die Anlieferung von losen Erden und Substraten erfolgt gegen Entgelt.

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet die Leistungsbescheinigung bzw. Auftragsbestätigung des Auftragnehmers für die erbrachte Leistung selber abzuzeichnen bzw. durch einen Vertreter abzeichnen zulassen. Ist der Auftraggeber nicht vor Ort, hat der Auftragnehmer das Recht, die Ware einzubehalten und die Fahrt dem Kunden als Leerfahrt in Rechnung zu stellen.

 

Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, kann er sich im Streitfall nicht darauf berufen, dass ihm die Geschäftsbedingungen nicht vorgelegen haben. Unsere Leistungsnachweise sind, vom Auftraggeber auf Richtigkeit geprüft und unterschrieben, Rechtsgrundlage.Nachträglich auftretende Reklamationen können daher nicht berücksichtigt werden.

 

Wird vom Kunden der ausdrückliche Wunsch zum Befahren und Abkippen auf dem Grundstück geäußert, haftet der Lieferer nicht für Schäden, die in diesem Zusammenhang auf oder vor dem Grundstück entstehen.

 

Bei Lieferungen in Kleingartenanlagen erfolgt das Abkippen vor der Anlage. Sollte ein Abkippen vor der Parzelle vom Kunden gefordert sein, hat der Kunde die erforderlichen Genehmigungen zum Befahren der Anlage einzuholen. Der Lieferer haftet nicht für Schäden beim Befahren der Anlage.

 

Die Mengenbestimmung erfolgt bei der Verladung auf dem Kompostplatz.

 

Für Schäden und Kosten die durch eine mangelhafte, ungenaue oder unvollständige Auftragserteilung entstehen haftet der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer.

 

Für eine mangelhafte Leistung durch den Auftragnehmer haftet dieser nur in der Weise, dass er kostenlose Nachbesserung schuldet. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, steht dem Auftraggeber nach Ablauf einer angemessenen Frist die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu. Alle Schadensersatzansprüche, die nicht auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sind ausgeschlossen. Mit der Annahme der Ware erfolgt die Anerkennung der Menge und Qualität. Mangelhafte Leistungen sind innerhalb einer Frist von einer Woche schriftlich anzuzeigen.

 

Für vom Auftragnehmer verursachte Schäden haftet dieser nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bis zu der Höhe für die seine Versicherer Ersatz zu leisten haben. Die Haftung dafür entfällt, wenn der Schaden nicht unverzüglich nach Kenntnis des Auftraggebers angezeigt wird. Dies gilt auch für Schadenansprüche gegenüber dem Personal des Auftragnehmers.

 

Die Anlieferung erfolgt zu einem vom Kunden benannten Platz vor dem Grundstück.

 

Baustellen, Lagerplätze, Zufahrten, Gehwege, Einfahrten sind vom Auftraggeber oder dessen Mitarbeiter so herzurichten (befestigt, abgesperrt, ggf. gesichert), dass die bestellte Leistung mit den für die Auftragserfüllung erforderlichen schweren Fahrzeuge bedenkenlos erbracht werden kann. Ebenso haftet der Auftraggeber für die Einhaltung der entsprechenden Fahrzeuggesamtgewichte auf dem zu befahrenden Untergrund, auch bei Überfahrten und Unterkellerungen, sowie die erforderliche Zufahrts- und Arbeitsbreite. Für Schäden jeglicher Art, die dem Auftragnehmer oder Dritten, infolge ungeeigneter Zufahrten, Aufstell- oder Lagerplätze entstehen, haftet ausschließlich der Auftraggeber.

 

Bei ungenügender Information über den zu befahrenden Untergrund entscheidet der Kraftfahrer nach Rücksprache ob er diesen befährt. Vergebliche Anfahrten oder Wartezeiten gehen immer zu Lasten des Auftraggebers und werden Ihm gesondert in Rechnung gestellt.

 

Bis zur vollständigen Abnahme durch das Personal der Deponie-, Verwertungs-, Entsorgungs- oder Umschlaganlage sind die Abfälle Eigentum des Auftraggebers.

 

Terminzusagen des Auftragnehmers sind immer als unverbindlich anzusehen, da wir neben den vorgenannten Gründen auch in erheblichen Maß von den Verkehrs- und Wetterverhältnissen abhängig sind. Die mögliche Nichteinhaltung begründet daher keinerlei  Schadensansprüche von Seiten des Auftraggebers. Wir sind jedoch bemüht, im Rahmen unserer betrieblichen Möglichkeiten, die bestellte Leistung so termingerecht wie möglich auszuführen.

 

Zahlungsbedingungen: Angegebene und vereinbarte Preise sind Nettopreise, die Mehrwertsteuer wird in gesetzlich vorgeschriebener Höhe, von derzeit 19 %, berechnet.

 

Die Zahlung ist 14 Tage nach Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug fällig (für gelistete Firmenkunden). Privatkunden-Rechnungen sind sofort in bar, nach Rechnungstellung und Leistungserbringung fällig. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Für jede Mahnung berechnen wir 5 Euro.

 

Entsorgungsbedingungen

Für die Annahme und Aufbereitung kompostierfähiger Materialien aus der Garten-, Park-

und Grünanlagenpflege sowie aus Baum- und Gehölzschnitt, den Handelsbetrieben u.a.m.

 

Die Abnahme, Zuordnung und Bestätigung der Liefermenge erfolgt auf dem Kompostplatz durch unsere Mitarbeiter.

 

Die angelieferte Ware muss frei von Unrat (Beton, Steine, Glas, Metall usw.) und pflanzenschädigenden Stoffen (Anstriche, Klebemittel, Formaldehyd usw.) sein. Es erfolgt keine Abnahme von Spanplatten Mehrschichtholz (Sperrholz) und Hartfaserplatten.

 

Bei Zuwiderhandlungen werden die Partien zurückgewiesen. Beim Feststellen von gering verunreinigten Partien wird ein Aufschlag von 100 % zum Betrag für Arbeits- und Entsorgungsleistungen genommen oder es erfolgt durch den Fahrer eine Sortierung, wobei die aussortierten Materialien durch den Anlieferer sofort mitgenommen werden müssen.

 

Bei Mutterboden und Füllboden müssen Zertifikate nach der „Berliner Liste“, LAGA M20 oder Bundesbodenschutzverordnung vorgelegt bzw. zu Lasten des Lieferers in Auftrag gegeben werden.

 

Bei Anlieferungen im gemischten Zustand wird der Preis der teuersten Kategorie zu Grunde gelegt.

 

Container

Die Einholung polizeilicher Genehmigungen für die Containergestellung wird nur auf schriftliche Bestellung und gegen Entgelt vom Auftragnehmer übernommen. Die in jedem Fall nach 10 Tagen erforderliche Genehmigung vom zuständigen Tiefbauamt muss der Auftraggeber selbst beantragen und auch dort bezahlen. Gegebenenfalls erforderliche Sicherheitsmaßnahmen wie das Aufstellen von Verkehrszeichen, Absperrungen oder etwa durch Beleuchtung hat der Auftraggeber unter Einhaltung der gesetzlichen. Bestimmungen u.a. der Straßenverkehrsordnung  selbst durchzuführen. Für unterlassene Sicherung oder fehlende Genehmigung haftet ausschließlich der Auftraggeber. Er hat den Auftragnehmer gegebenenfalls von Ansprüchen Dritter freizustellen.

 

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Container nicht überladen (nur bis Containeroberkante gestrichen) oder fehlbefüllt (mit anderem Material als im Auftragsschein angegeben) oder falsch deklariert (absichtlich falsche Angabe einer Abfallart) sind. Sollte bei Abholung bzw. Entleerung des Containers vom Auftrag abweichend eine größere Menge als angegeben oder eine andere Abfallart als angegeben (auch z.B. durch zusätzliche Fremdbeladung) festgestellt werden, so gehen alle entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Auftraggebers. Gefährliche bzw. Sonderabfälle dürfen generell nicht in die Container eingefüllt werden (z.B.: Farbe, Lacke, Öle, Flüssigkeiten, Asbest, Dachpappe, Teer).

 

Bei einer Fehlbefüllung mit diesen Abfällen erfolgt eine Sicherstellung dieser, sowie eine Meldung (Anzeige) an die zuständige Überwachungsbehörde. Diese legt dann alle weiteren Vorgehensweisen und Entsorgungsmaßnahmen (lt. Kreislaufwirtschaftsabfallgesetz) fest. Alle daraus entstehenden Kosten, auch die für Zwischenlagerung und Reinigung der Container, gehen automatisch zu Lasten des Auftraggebers und werden ihm gesondert in Rechnung gestellt.

 

Bei einer Überladung der Container entscheidet der zuständige Fahrer ob der Container abgeladen, bzw. gegen Erstattung der anfallenden Mehrkosten abgefahren wird.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gestellung, Wechselung oder die Abholung der Container nicht erschwert oder unmöglich gemacht werden. Für daraus entstehende Kosten (Abschleppdienst, Polizei) haftet der Auftraggeber.

 

Für entstehende Schäden am Container während der Mietzeit haftet der Auftraggeber, auch wenn die Ursache nicht festgestellt werden kann. Gleiches gilt für das Abhandenkommen des Containers während der Mietzeit.

 

7 Tage sind mietfrei, ab dem 8. Tag wird eine Containermiete in Höhe von 3 € netto / Tag berechnet.

 

 

 

 

 

Datenschutz

Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Telefax kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, E-Mailadresse, Telefonnummer, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

 

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

 

Soweit innerhalb dieser Datenschutzerklärung keine speziellere Speicherdauer genannt wurde, verbleiben Ihre personenbezogenen Daten bei uns, bis der Zweck für die Datenverarbeitung entfällt. Wenn Sie ein berechtigtes Löschersuchen geltend machen oder eine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten gelöscht, sofern wir keine anderen rechtlich zulässigen Gründe für die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten haben (z. B. steuer- oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen); im letztgenannten Fall erfolgt die Löschung nach Fortfall dieser Gründe.

 

Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen (per E-Mail, telefonisch und persönlich) mitgeteilten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

 

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

 

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

 

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf http://www.telker-proflor.de/agb.php eingesehen und jederzeit von unseren Auftraggebern angefordert werden.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.